Pflege & Betreuung
Anruf genügt
Hier finden Sie
die Pflegestandorte in Ihrer Nähe. Gleichsam alle Informationen zum
Antragsverfahren des Pflegegrads (1-5).
Jede schriftliche und telefonische Mitteilung an die Krankenkasse, mit dem Wunsch zur Bewertung des Pflegegrades, wird als Antrag gewertet.
Nach der Antragstellung meldet sich die Pflegekasse mit einem Formular zum
Leistungsantrag
und vereinbart einen Termin für die Begutachtung... hier die
FAQ's des Bundes.
Die Begutachtung
Wer Unterstützung benötigt, wendet sich an
die Beratungsstellen in seiner Region.
Zum Begutachtungstermin empfehlen wir die Erstellung eines „Pflegetagebuchs“ im Vorfeld, das möglichst viele Aspekte der Pflegebedürftigkeit (an mindestens 8-10 Tagen im Monat) dokumentiert...
Info: Pflegetagebuch.
Das Pflegetagebuch hilft enorm, die neuen Alltagsstrukturen aufzubauen und sich auf die
Frage-Module des Begutachtungsgesprächs vorzubereiten!
Gut zu wissen...
Link-Empfehlungen...
Oft gefragt...
Die Vorbereitung
Sie benötigen Auskunft, Entlastung oder psychologische Unterstützung bei der Pflege Ihrer Angehörigen? Suchen nach einer speziellen
Alltagslösung?
Und/oder möchten sich mit kostenfreien Pflegekursen praxisgerecht auf die anstehenden Herausforderungen der häuslichen Pflege vorbereiten?
Hier finden pflegende Angehörige wesentliche Checklisten zur besseren Bewältigung der anstehenden Pflegeaufgaben... siehe auch:
Bundeseinheitliche Formulare
Pflegevarianten kennen
Mit der Verhinderungspflege finanziert sich eine Ersatzpflegeperson in der häuslichen Pflege. Sie kann jetzt bis zu acht Wochen, auch stunden- oder tageweise, in Anspruch genommen werden. Wer nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend auf Pflege angewiesen ist, kann die Übergangspflege in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass noch keine Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz festgestellt wurde. Der Anspruch auf eine Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2. Er ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Leistungen anpassen
Sie können Ihre ambulante Pflege mit Angehörigen (oder anderen Privatpersonen) nach Ihren individuellen Bedürfnissen gestalten.
Dafür hält die Pflegekasse bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad unterschiedliche Leistungsangebote bereit.
Sobald Pflegesachleistungen nur teilweise beansprucht werden, bietet sich die Kombinationspflege an.
Sollten die Fallbeispiele keine Alternative sein,
können die nicht in Anspruch genommene Pflegesachleistungen auch anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Hilfs- & Pflegemittel
Der Unterschied von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln liegt in der Kostenübernahme:
Pflegehilfsmittel bezahlt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Hilfsmittel (wie Rollatoren, Hör- und Sehhilfen, Prothesen, Rollstühle uvm.) werden von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst.
Hilfsmittelanträge zum
Verbrauch fallen im
Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen unter die Kategorie 54.
Je nachdem, ob Sie zu Hause oder stationär betreut werden, zahlt die Pflegekasse
unterschiedliche Leistungen.